Rohrkorrosion & Kupferfraß in Hausleitungen: Ursachen, Risiken, Lösungen

Korrosion in Trinkwasserleitungen zählt zu den häufigsten, aber oft übersehenen Ursachen für technische und hygienische Probleme in Wohngebäuden. Insbesondere in älteren Immobilien können metallische Leitungen im Laufe der Jahrzehnte durch Rost oder punktuelle Korrosion – sogenannten Lochfraß – beschädigt werden. Die Folgen reichen von bräunlich verfärbtem Wasser über nachlassenden Wasserdruck bis hin zu Leckagen oder mikrobiellen Belastungen, etwa durch Legionellen. Das Thema betrifft Eigentümer jeder Art: von klassischen Ein- und Mehrfamilienhäusern bis hin zu vermieteten Objekten und größeren Wohnanlagen. In Nordrhein-Westfalen – einem Bundesland mit einer Vielzahl älterer Bestandsbauten und regional variierender Wasserqualität – treten solche Schäden in bestimmten Regionen besonders häufig auf.

In diesem Beitrag beleuchten wir, welche Materialien besonders anfällig sind, in welchen Gebieten Korrosionsprobleme vermehrt auftreten, und wie sich erste Anzeichen erkennen lassen. Darüber hinaus zeigen wir empfohlene Präventions- und Sanierungsmaßnahmen, erläutern relevante gesetzliche Rahmenbedingungen und geben Hinweise zu möglichen Unterstützungsansätzen für Eigentümer.

Autor: Dennis Rudowski - 23.06.2025

1. Regionen in NRW mit häufiger Rohrkorrosion

In Nordrhein-Westfalen gibt es regionale Schwerpunkte, in denen Korrosionsschäden an Hauswasserleitungen vermehrt auftreten. Insbesondere in Teilen des nördlichen Ruhrgebiets (Region Emscher-Lippe) wurden ab den 2000er-Jahren gehäuft Probleme mit Lochfraß in Kupferrohren beobachtet. Ein bekanntes Beispiel ist die Region um Dorsten, Gladbeck und Oberhausen-Nord, die vom Wasserwerk Dorsten-Holsterhausen der RWW (Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft) versorgt wird. Lokale Installationsbetriebe berichteten hier von über 500 Fällen undichten Kupferleitungen (Baujahr um 2005) innerhalb von nur 3–10 Betriebsjahren. Der Fachverband SHK NRW warnte 2014 sogar davor, in diesem Versorgungsgebiet weiterhin Kupferrohre einzubauen. Die genaue Ursache blieb lange unklar – das Trinkwasser erfüllte zwar die gesetzlichen Anforderungen, schien aber in Kombination mit anderen Faktoren (z. B. Materialien, Installationstechnik) die Kupferkorrosion zu begünstigen. Inzwischen weiß man, dass ähnliche Kupferlochfraß-Probleme auch andernorts in Deutschland auftraten; ein rein regionales Phänomen ist es also nicht. Dennoch zeigt der Fall Dorsten, dass Wasserzusammensetzung regional eine Rolle spielen kann.

Neben dem Extrembeispiel Dorsten gibt es weitere regionale Einflussfaktoren in NRW: Wasserhärte und -aggressivität unterscheiden sich je nach Herkunft des Trinkwassers. So wird im Bergischen Land und Teilen Westfalens viel Oberflächenwasser (Talsperrenwasser) genutzt, das vergleichsweise weiches Wasser ist. Weiches, kohlensäurehaltiges Wasser enthält wenig Mineralien und bildet daher kaum schützende Kalkschichten – dies kann Korrosion in metallischen Rohren begünstigen. Beispielsweise verfügen Städte wie Wuppertal oder Solingen über weiches Trinkwasser; hier ist bekannt, dass Kupferionen aus Rohrleitungen austreten können, wenn Wasser lange stagniert oder der pH-Wert ungünstig ist. Umgekehrt führt sehr hartes Wasser (reich an Kalk) eher zu Verkalkungen als zu Korrosion – jedoch können Kalkablagerungen wiederum punktuell unterrostet werden. Insgesamt lässt sich sagen, dass in Regionen mit aggressivem (chemisch unausgewogenem) Wasser die Korrosionsanfälligkeit der Hausinstallation erhöht ist. Grundstückseigentümer sollten daher die Wasseranalyse ihres Versorgers beachten: Parameter wie pH-Wert, Karbonathärte, Sulfat und freie Kohlensäure geben Hinweise auf ein etwaiges Korrosionspotenzial.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Bausubstanz und Rohrhistorie: In ganz NRW stehen viele Altbauten (Baujahr Mitte 20. Jahrhundert oder früher), in denen noch die ursprünglichen Metallleitungen verbaut sind. In Städten mit großer alter Bausubstanz – etwa Köln, Düsseldorf, Essen oder Dortmund – findet man in Mehrfamilienhäusern noch häufig verzinkte Stahlrohre aus den 1950er- bis 1970er-Jahren. Diese Rohre neigen nach Jahrzehnten zu starker Innenkorrosion. Rost und Ablagerungen setzen sich ab, führen zu trüb-braunem Wasser und verringern den Querschnitt drastisch. Oft bemerkt man dies zunächst an Druckverlust in oberen Etagen oder an bräunlichen Verfärbungen aus dem Hahn. Solche Warnzeichen treten in Altbau-Stadtvierteln NRW-weit auf und sollten als Hinweis verstanden werden, dass die Leitungen am Ende ihrer Lebensdauer sind. Nach Norm (DIN EN 806-2) wird die Nutzungsdauer einer Trinkwasserinstallation mit ca. 50 Jahren angesetzt – viele Nachkriegsbauten haben dieses Alter inzwischen überschritten. Regionen und Viertel, in denen die Infrastruktur seit den 1960ern unverändert blieb, sind entsprechend anfällig für Leitungsdefekte durch Alterung. Insgesamt zeigt sich: Überall dort, wo alternde Metallleitungen auf ungünstige Wasserbeschaffenheit treffen, steigt das Risiko von Rohrkorrosion.

2. In Hausinstallationen übliche Rohrmaterialien und ihre Korrosionsanfälligkeit

In älteren Wohngebäuden kommen verschiedene Rohrmaterialien zum Einsatz, die unterschiedlich anfällig für Korrosion sind. Die wichtigsten Werkstoffe und ihre typischen Probleme sind in Tabelle 1 zusammengefasst:

Verzinkte Stahlrohre und alte Gussleitungen sind die Hauptverursacher von Rostwasser und nachlassendem Druck in Altbauten. Ihre innere Verzinkung bzw. Materialstruktur wird über Jahrzehnte abgetragen, besonders wenn das Wasser chemisch “aggressiv” ist (z. B. unausgeglichenes Kalk-Kohlensäure-Verhältnis). Bei verzinktem Stahl gilt: Solange sich eine dünne Kalkschutzschicht bildet, verläuft die Flächenkorrosion langsam; fehlt diese Schicht (z. B. bei niedrigem pH oder viel freier Kohlensäure), rostet das Rohr ungebremst. Die Folge sind trübe bis rotbraune Verfärbungen des Leitungswassers und mit der Zeit lokaler Durchbruch von Rostlöchern. In vielen Altbau-Wohnungen in NRW kommt es vor, dass morgens nach längerem Stillstand erst bräunliches Wasser aus dem Hahn läuft – ein klassisches Indiz für korrodierte Stahlleitungen. Eigentümer sollten solche Anzeichen ernst nehmen und die Rohrleitungen überprüfen (ggf. Wasseranalyse auf Eisen).

Kupferrohre gelten zwar als langlebig, haben aber – wie regionale Schadensfälle zeigten – ihre Schwachstellen. Lochfraß in Kupfer tritt meist als punktuelle Perforation auf, ausgehend von kleinen Fehlstellen in der Schutzschicht. Ursachen sind vielfältig: Oft ist eine Mischinstallation schuld, wenn z. B. Kupfer nach verzinktem Stahl in Fließrichtung verbaut wurde (Verstoß gegen die „Fließregel“). Dann können aus dem unedleren Stahl gelöste Ionen das Kupfer elektrochemisch angreifen, was zum Lochfraß führt. Andererseits spielen Wasserinhaltsstoffe eine Rolle: Sehr weiches Wasser kann Kupfer langsam auflösen (Kupfergehalt im Wasser steigt dann an, manchmal erkennbar an bläulichem Grünspan an Armaturen). In seltenen Fällen reagiert Kupfer mit bestimmten Spurenstoffen oder Werkstoff-Unreinheiten, was die Patinabildung verhindert. So ein mysteriöser Mechanismus wurde im Raum Dorsten vermutet, wo nach wenigen Jahren neue Kupferleitungen leckschlugen. Zwar konnten Gutachten dort keine einzelnen Parameter als alleinige Ursache identifizieren, aber es wird nun sorgfältiger auf Material-Wasser-Verträglichkeit geachtet. Insgesamt sind Kupferrohre unter normalen Bedingungen zuverlässig – doch ungünstige Wasserchemie, Installationsfehler oder stagnierendes Wasser können sie anfällig machen.

Erwähnenswert ist, dass Bleileitungen zwar selten korrodieren im Sinne von Lecks (Blei ist weich und dehnbar), jedoch ein enormes Gesundheitsrisiko darstellen. In NRW wurden bis in die 1970er teilweise Bleirohre verbaut; heute dürfen diese keinesfalls mehr in Betrieb sein, da schon geringe Bleikonzentrationen über dem Grenzwert die Trinkwasserqualität untragbar machen. Sollte in einem Altbau noch eine Bleizuleitung entdeckt werden, ist eine Erneuerung Pflicht – hier greifen auch gesetzliche Anforderungen (TrinkwV), die später erläutert werden.

3. Typische Schadensbilder und Warnzeichen

Korrosionsschäden in Hausinstallationen zeigen sich durch verschiedene Symptome, an denen man sie frühzeitig erkennen kann. Lochfraß und Flächenkorrosion äußern sich oft in diesen typischen Schadensbildern:

  • Bräunliches oder rotes Wasser: Eine deutliche Braunfärbung des Leitungswassers – besonders nach längerer Standzeit oder morgens – deutet auf Rostpartikel aus Eisenleitungen hin. Das Wasser kann trüb erscheinen und einen metallischen Geschmack haben. Meist ist dies auf innere Rostablagerungen in alten Stahl-/Gussrohren zurückzuführen. Solche Verfärbungen sollten nicht ignoriert werden; sie gelten laut Norm als erhebliche Veränderung der Wasserqualität, die behoben werden muss. Zwar ist braunes Wasser an sich meist nicht akut gesundheitsgefährdend (Eisen ist ein Indikatorparameter, kein strenger Grenzwert), aber es zeigt, dass die Rohre ihren Dienst versagen. Zudem können Rostpartikel sich in Boilern, Armaturen und Perlatoren ablagern. Für Bewohner ist braunes Wasser unansehnlich und kann z. B. Wäsche oder Sanitärkeramik verfärben.

 

  • Nachlassender Wasserdruck: Ein schleichender Druck- oder Durchflussverlust, zunächst oft in den höher gelegenen Etagen spürbar, weist auf verengte Leitungsquerschnitte oder beginnende Rohrblockaden hin. Ursache sind Inkrustationen – ein Gemisch aus Korrosionsprodukten (Rost, Kalk) – die sich an den Rohrinnenwänden ablagern und immer dicker werden. In Extremfällen wächst die Ablagerung so weit, dass kaum noch Wasser hindurchfließt; es kann zu einem Totalverschluss kommen. Warnzeichen sind z. B., wenn aus dem Hahn zunächst nur ein Rinnsal kommt oder der Druck beim Aufdrehen ungewöhnlich lange braucht, bis er ansteigt. Auch „kehrseitig“ kann Druckabfall auftreten: Wenn viele Wohnungen in einem WEG sich über zu geringen Versorgungsdruck beklagen, liegt der Verdacht nahe, dass die Steigleitung stark zugesetzt oder korrodiert ist. Verminderter Druck und braunes Wasser treten oft gemeinsam auf – beides sind Frühindikatoren für Rohrverschleiß. Eigentümer sollten in diesem Stadium handeln, bevor ein Rohrbruch entsteht.

 

  • Lochfraß und punktuelle Wasseraustritte: Bei Kupfer- oder Stahlrohren kann es lokal begrenzt zu Durchrostungen kommen – dem eigentlichen Lochfraß. Diese machen sich bemerkbar als Wasserflecken oder Tropfwasser an Wänden/Decken, oft in Nähe von Rohrleitungen oder Heizungssträngen. Kupferlochfraß führt typischerweise zu stecknadelkopfgroßen Löchern, aus denen fein Wasser sprüht oder tropft. Bei verzinktem Stahl kann nach außen hin Rost in Form von roten Ablagerungen sichtbar sein, wo ein Loch Wasser austritt und beim Verdunsten Eisenoxid hinterlässt. Solche Leckagen können zunächst klein sein (leichte Feuchtigkeit am Rohr), werden aber schnell größer. Oft tritt der Schaden an Gewindeverbindungen oder Rohrbögen zuerst auf – hier sind die Wandungen dünner oder Spannungen höher. Rohrbrüche im klassischen Sinne (plötzlicher Riss mit massiver Flut) sind bei Korrosion seltener als das langsame Durchrosten, aber beides ist möglich. Kleinste Löchlein können im Mauerwerk enorme Feuchtigkeitsschäden verursachen, wenn sie unbemerkt bleiben.

 

  • Braune oder grün-blaue Beläge an Armaturen: Ablagerungen an Perlatoren (Luftsprudlern) oder Sieben – rotbraun bei Eisen, grünlich-blau bei Kupfer – sind Hinweise, dass sich Metall aus den Rohrleitungen gelöst hat und am Hahn oxidiert. Grün-blaue Krusten (Malachit-/Azurit-ähnlich) deuten auf Kupferkorrosion im System hin (Kupferionen lagern sich mit Kalk als Grünspan ab). Rotbraune Ränder in Keramiken oder im Filter deuten auf Eisenpartikel aus Rost hin. Solche Spuren sollte man wahrnehmen und die Ursache beheben lassen.

 

  • Mikrobiologische Probleme (z. B. Legionellen): Korrosion kann indirekt auch hygienische Risiken fördern. Rauhe Oberflächen und Ablagerungen in alten Rohren bieten einen idealen Nistplatz für Biofilme und Bakterien. Legionellen – Bakterien, die in Warmwassersystemen gefährliche Lungeninfektionen auslösen können – vermehren sich bevorzugt in stagnierendem, lauwarmem Wasser und heften sich an Sedimente an. In stark korrodierten oder teilverstopften Leitungen gibt es oft Toträume und Schmutznester, die die regelmäßige Durchströmung und Temperaturhaltung stören. Ablagerungen aus Kalk und Rost begünstigen das Legionellenwachstum erheblich. Daher gehen Korrosion und hygienische Probleme Hand in Hand: Ein marodes Rohrsystem kann selbst dann zum Gesundheitsrisiko werden, wenn das Wasser an sich vom Versorger einwandfrei geliefert wird. In WEGs mit zentralen Warmwasserbereitern sind regelmäßige Legionellenprüfungen vorgeschrieben (dazu später mehr) – falls diese erhöhten Keimbefall zeigen, muss man neben Temperaturmaßnahmen oft auch die Rohrbeschaffenheit prüfen. Trinkwasser sollte klar, geruchlos und partikelfrei sein; jede auffällige Trübung oder Keimbelastung kann ein Indiz für innere Korrosionsschäden sein.

4. Auswirkungen auf Wohngebäude und WEGs

Korrodierte Rohrleitungen betreffen nicht nur die Wasserqualität, sondern haben auch beträchtliche bauliche und finanzielle Auswirkungen auf Wohngebäude und ihre Eigentümergemeinschaften. Im Folgenden werden einige wichtige Konsequenzen beleuchtet:

  • Wasserschäden und Bausubstanz: Undichte Leitungen in Wänden, Schächten oder Decken können erhebliche Bauschäden verursachen. Selbst kleine Lecks führen über Wochen/Monate zu durchfeuchteten Bauteilen, Schimmelbildung und Schäden an Putz, Estrich oder Holzkonstruktionen. Größere Rohrbrüche hingegen verursachen in kurzer Zeit Überschwemmungen in Wohnungen – oft sind mehrere Stockwerke betroffen (z. B. wenn ein Steigstrang im 4. OG bricht, läuft Wasser bis ins Erdgeschoss). Solche Ereignisse ziehen meist umfangreiche Sanierungsarbeiten nach sich: Öffnen von Wänden/Decken, Trocknung des Mauerwerks, Austausch von Dämmung, Bodenbelägen etc. Die Beseitigung eines Leitungswasserschadens kann Wochen bis Monate dauern und kostet oft mehrere zehntausend Euro. In dieser Zeit sind betroffene Wohnungen unter Umständen unbewohnbar, was weitere Kosten (Hotelunterbringung, Lagerung von Möbeln) verursacht.

 

  • Versicherungsfälle und -kosten: Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten und teuersten Schadenfällen in der Wohngebäudeversicherung. Deutschlandweit werden pro Jahr über eine Million Leitungswasserschäden gemeldet; 2021 waren es z. B. rund 1,17 Mio. Fälle mit 3,8 Mrd. € Schadenssumme. Damit verursachen geplatzte oder undichte Rohre höhere Kosten als Feuer- oder Sturmschäden – in den letzten 20 Jahren entfielen ca. 48 % der Versicherungsausgaben im Gebäudebereich auf Leitungswasserschäden. Für eine WEG bedeutet jeder größere Wasserschaden einen Versicherungsfall, der zwar in der Regel von der Gebäudeversicherung abgedeckt ist, aber Folgewirkungen haben kann: Bei wiederholten Schäden (z. B. jährlich Rohrbrüche wegen maroder Leitungen) werden Versicherer die Prämien drastisch erhöhen oder im Extremfall den Vertrag kündigen. Es kann „nahezu unmöglich“ werden, überhaupt einen Versicherer zu finden, der das Leitungswasserrisiko noch deckt, wenn das Schadensbild chronisch ist. Für die Eigentümergemeinschaft kann dies enorme finanzielle Risiken bedeuten – ohne Versicherung wären künftige Schäden aus der Gemeinschaftskasse zu begleichen. Daher liegt im Eigeninteresse der WEG, einen Sanierungsstau bei Rohrleitungen gar nicht erst entstehen zu lassen.

 

  • Kostenverteilung und Rücklagen: Die Instandsetzungskosten veralteter Rohrnetze sind erheblich. Eine Komplettsanierung der Trinkwasserleitungen in einem Mehrfamilienhaus (mehrere Wohnungen, mehrere Steigstränge) kann je nach Gebäudegröße leicht in die fünfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Eurobeträge gehen. Hinzu kommen Kosten für Begleitarbeiten (Wandöffnungen, Fliesen erneuern, Malerarbeiten) und eventuell für temporäre Ausquartierung der Bewohner während Bauphasen. Für eine WEG stellt sich die Frage der Finanzierung: Idealerweise wurden aus der Instandhaltungsrücklage Mittel angespart. Oft jedoch übersteigen akute Sanierungskosten die vorhandene Rücklage, und es muss eine Sonderumlage beschlossen werden, sodass alle Eigentümer anteilig zahlen. Das kann – gerade in älteren Häusern mit vielen Rentnern oder finanzschwächeren Eigentümern – zu Spannungen führen. Umso wichtiger ist es, früh zu planen: Wenn erste Symptome (siehe oben) auftreten, sollte die Hausverwaltung Kostenvoranschläge für eine Sanierung einholen und die Gemeinschaft vorbereiten, statt abzuwarten bis der Notfall eintritt. Ein positiver Nebeneffekt: Geplante Sanierungen sind oft günstiger als Notfalleinsätze nach Rohrbrüchen, und man kann Angebote vergleichen.

 

  • Haftungsfragen in WEGs: In Wohnungseigentümergemeinschaften sind die Zuständigkeiten bei Rohrschäden klar verteilt: Hauptleitungen und Steigleitungen gelten als Gemeinschaftseigentum (selbst wenn sie durch Sondereigentum, also einzelne Wohnungen, führen). Daher trägt die Gemeinschaft die Verantwortung für deren Wartung und Erneuerung. Versäumt die WEG notwendige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum, haftet sie (bzw. alle Eigentümer gesamtschuldnerisch) für daraus entstehende Folgeschäden. Umgekehrt muss ein einzelner Eigentümer die Instandsetzung seiner Wohnungs-internen Leitungen (nach der letzten Absperrarmatur) selbst tragen, sofern die Teilungserklärung das so festlegt. Praktisch bedeutet dies: Wenn z. B. eine Steigleitung im Badezimmer einer Wohnung leckt, muss die WEG diese auf ihre Kosten reparieren – der Wohnungseigentümer muss allerdings dulden, dass dafür seine Badwand aufgestemmt wird. Schäden am Sondereigentum (z. B. beschädigte Fliesen in diesem Bad) werden normalerweise von der Gemeinschaft ersetzt, da die Ursache vom Gemeinschaftseigentum ausging. Wichtig für Verwalter: Zeitnahes Handeln ist Pflicht. Unterlässt der Verwalter, notwendige Instandsetzungen in die Wege zu leiten, kann er sich schadensersatzpflichtig machen (Verwalterregress). Ebenso muss der Verwalter bei Hinweisen auf Rohrprobleme ggf. eine fachmännische Untersuchung veranlassen – jeder Eigentümer hat Anspruch auf Erhalt des Gemeinschaftseigentums.

 

  • Hygiene und Nutzervertrauen: Korrosionsbedingte Probleme können auch das Vertrauen der Bewohner in die Wasserqualität erschüttern. Niemand möchte unappetitliches, rostiges Wasser trinken oder legionellenbelastetes Warmwasser haben. In WEGs führt dies mitunter zu Beschwerden der Mieter/Eigentümer, Mietminderungen (im Extremfall, z. B. 20% Mietminderung wurden gerichtlich zugesprochen, wenn durch Rohrinnensanierung mit Epoxidharz gesundheitliche Bedenken bestanden) und einem generellen Druck auf die Gemeinschaft, Abhilfe zu schaffen. Schließlich handelt es sich beim Trinkwasser um ein Grundrecht und lebensnotwendiges Lebensmittel, dessen einwandfreie Beschaffenheit ein essentiales Gut ist. Negative Schlagzeilen (z. B. Legionellenausbruch im Wohnhaus) möchte jede Gemeinschaft vermeiden. Daher überwiegt letztlich auch aus sozialer Sicht der Nutzen, alte korrodierte Leitungen frühzeitig zu sanieren: Die Wohnqualität und Sicherheit steigen, und im Immobilienmarkt sind gepflegte technische Anlagen ein Wertfaktor.

5. Lösungen und Präventionsmaßnahmen

Angesichts der beschriebenen Risiken sollten Wohnungseigentümer proaktiv Maßnahmen ergreifen, um Rohrkorrosion vorzubeugen bzw. frühzeitig zu beheben. Es bieten sich mehrere Ebenen von Lösungen an: kurzfristige Schutzmaßnahmen, regelmäßige Wartung, materialtechnische Vorbeugung bei Erneuerungen und langfristige Sanierungskonzepte. Im Folgenden einige Empfehlungen aus der Praxis:

1. Regelmäßige Inspektion und Wartung: Genau wie andere Gebäudeteile sollten auch die Trinkwasserinstallationen im Auge behalten werden. Für WEGs empfiehlt es sich, alle paar Jahre eine Inspektion der Leitungen vorzunehmen – sei es durch eine Wasseranalyse (z. B. auf erhöhte Metallgehalte oder Trübung), eine Kamerabefahrung (in großen Leitungen) oder zumindest eine Sichtprüfung der zugänglichen Kellerleitungen. Anzeichen von Rost außen an Rohren, Grünspan oder Tropflecken sollten sofort untersucht werden. Auch das Rückspülfilter am Hausanschluss (sofern vorhanden) sollte halbjährlich gereinigt/gespült werden, um Partikel aus dem Netz abzufangen – dies verhindert zusätzlichen Abrieb innen in den Rohren. Der Druckminderer (falls vorhanden) gehört ebenso geprüft; falscher Druck kann Korrosion fördern (Wasserschläge vermeiden, Druck auf 4–5 bar halten). Insgesamt gilt: Eine vorbeugende Instandhaltung ist günstiger als spätere Schadenreparatur.

2. Stagnation vermeiden: „Fließendes Wasser rostet nicht“ – dieser vereinfachte Spruch hat wahren Kern. In stagnierendem Wasser werden Rohre stärker von Korrosion und Biofilmen angegriffen. Daher sollte in allen Strängen einer Trinkwasserinstallation mindestens alle 72 Stunden einmal Wasser ausgetauscht werden (wie es die Richtlinie VDI 6023 fordert). In der Praxis heißt das: Alle Entnahmestellen regelmäßig öffnen, insbesondere in selten genutzten Bereichen (Gäste-WC, Gartenanschluss etc.). In WEGs mit Leerständen oder wenig belegten Wohnungen ist das ein Problem – hier muss die Verwaltung Lösungen finden, z. B. automatische Spüleinrichtungen oder beauftragte Personen, die regelmäßig Wasser laufen lassen. Totleitungen (nicht mehr genutzte Rohrabschnitte) sind konsequent zurückzubauen, da sie Brutstätten für Bakterien und Korrosion darstellen. Auch Durchströmung von Warmwasser-Zirkulationsleitungen muss gewährleistet sein. Kurz: Wasser sollte nie über längere Zeit „stehen“, denn fließendes Wasser baut Schutzschichten auf, während stehendes Wasser Sauerstoffzehrung und Lochfraß begünstigt.

3. Optimale Wasserbeschaffenheit sicherstellen: Hausbesitzer können zwar die öffentliche Wasserqualität nicht ändern, aber im Haus selbst gewisse Aufbereitungsmaßnahmen ergreifen, falls das Rohwasser ungünstig für die Rohrmaterialien ist. So kann bei sehr weichem, aggressivem Wasser eine dosierte Härtestabilisierung helfen: Es gibt Dosieranlagen (nach DVGW-Regeln), die dem Trinkwasser in minimaler Menge Phosphate oder Silikate zusetzen, um Schutzfilme in den Leitungen zu fördern. Diese bilden eine Art Korrosionsinhibitor auf Metalloberflächen. Solche Anlagen müssen allerdings genehmigt, regelmäßig gewartet und auf die Wasserqualität abgestimmt sein, um keine negativen Auswirkungen zu haben. Bei niedrigem pH-Wert (unter ca. 7) kann eine Neutralisationsanlage (z. B. Kalkfilter) installiert werden, um den pH in den neutralen Bereich zu heben. Wichtig: Alle Aufbereitungsanlagen sollten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dürfen die Trinkwassergüte nicht verschlechtern. Auch zu hartes Wasser (starke Kalkbildung) kann indirekt Probleme machen – hier käme ein Enthärter in Frage, wobei man Vorsicht walten lassen muss: Vollenthärtetes Wasser ist wiederum korrosiver; oft reicht es, z. B. auf mittlere Härte (~8–10 °dH) zu enthärten, falls notwendig. Generell ist es ratsam, vor solchen Eingriffen einen Fachplaner oder das Wasserwerk zu konsultieren, um Material und Wasser in Einklang zu bringen. Viele Versorger publizieren Hinweise, welche Rohrmaterialien mit ihrem Wasser gut harmonieren.

4. Materialauswahl bei Erneuerungen: Stehen Reparaturen oder Teilerneuerungen im Rohrnetz an, sollte man die Gelegenheit nutzen, korrosionsanfälligere Materialien zu ersetzen. Heutzutage werden in der Trinkwasserinstallation bevorzugt Kunststoff-Verbundrohre oder Edelstahlrohre verwendet – beide sind wesentlich unempfindlicher gegen Rost und Lochfraß als altes Schwarz-/Verzinktrohr oder Kupfer. Wichtig ist, keine Mischinstallationen mit unglücklichen Materialpaarungen zu schaffen: Verzinkter Stahl und Kupfer direkt kombiniert führt zu Kontaktkorrosion (das unedlere Metall – Zink/Eisen – löst sich auf). Wenn aus baulichen Gründen ein Übergang nötig ist, muss die Fießrichtung berücksichtigt werden (erst Stahl, dann Kupfer, nie umgekehrt) oder besser ein Isolierschritt eingefügt werden. Es gibt spezielle Isolierstücke bzw. Armaturen aus Messing/Bronze, die zwischen zwei unverträgliche Metalle geschaltet werden, um den galvanischen Kontakt zu unterbrechen. Bei Verwendung von Mehrschichtverbundrohren (PEX-Alu) ist zu beachten, dass passende Fittings verwendet werden – qualitativ hochwertige Pressverbinder aus korrosionsbeständigen Metallen (Messing, Edelstahl) sind Stand der Technik. Auch Dichtungswerkstoffe sollten trinkwassertauglich sein, um Mikrokorrosion (z. B. durch saure Flussmittelreste) zu vermeiden. Fachbetriebe kennen diese Aspekte; als Auftraggeber (WEG) sollte man darauf achten, dass Betriebe nach DVGW arbeiten und zertifizierte Materialien einsetzen.

5. Spülungen und Reinigung: Befinden sich in bestehenden Anlagen bereits Ablagerungen, kann eine Rohrnetzspülung Abhilfe schaffen. Fachfirmen bieten z. B. Druckluft-Wasser-Spülungen oder Verfahren mit Pulsschock an, um Rost und Kalk aus den Leitungen zu lösen und auszutragen. Eine sogenannte „sanfte Spülung“ kann in vielen Fällen die Durchflussrate wieder erhöhen und Ablagerungen entfernen, ohne dass Wände aufgestemmt werden müssen. Man muss allerdings vorsichtig sein: Bei sehr alten, dünnwandig korrodierten Rohren kann eine aggressive Spülung auch das letzte „Loch“ freispülen – sprich, hinterher tritt Wasser aus. Daher gehört so etwas in Profi-Hand, die zunächst die Materialstärke prüft. Ergänzend zur Reinigung wird manchmal eine Schutzmittelspülung durchgeführt: Dabei bringt man z. B. über dosierte Phosphatlösungen einen temporären Korrosionsschutzfilm auf die Rohrinnenwand (manche nennen das eine „Versiegelung“). Ein bekanntes Konzept ist die Bohres-Methode (angeboten von einer Duisburger Firma), wo nach Reinigung eine Silikat-Lösung eingebracht wird, die das Rohr innen auskleidet. Solche innenbeschichtenden Verfahren können Korrosion zeitweise stoppen und Leckagen vorbeugen, sind aber als Dauerlösung umstritten. Wichtig: Werden Epoxidharz-Beschichtungen eingesetzt, müssen diese gesundheitlich unbedenklich sein – einige Harze können Stoffe ans Wasser abgeben, die z. B. hormonell wirksam sind. Hier hat es in der Vergangenheit Mietminderungen und Kritik gegeben. Deshalb sollten nur DVGW-zugelassene Beschichtungsmaterialien eingesetzt werden, falls man diesen Weg wählt. Oft ist eine Reinigung + temporärer Schutz gut geeignet, um Zeit zu gewinnen, bis eine umfassende Sanierung erfolgen kann.

6. Komplettsanierung planen: Langfristig führt bei massiver Rohrkorrosion meist kein Weg an einer Erneuerung der Installation vorbei. Für WEGs heißt das: sorgfältige Planung, Einholung mehrerer Angebote und Erstellung eines Sanierungskonzepts, das möglichst wenig Eingriff in Wohnungen und tägliches Leben erfordert. Optionen bei der Sanierung:

  • Neuverlegung Aufputz: In Treppenhäusern oder Installationsschächten können neue Steigleitungen aus Kunststoff/Edelstahl aufputz oder in neu geschaffenen Schächten verlegt werden, während die alten Leitungen außer Betrieb genommen werden. Das vermeidet großflächiges Aufstemmen in Wohnungen.
  • Relining-Verfahren: In bestimmten Fällen können auch Rohr-in-Rohr-Systeme verwendet werden, z. B. flexible Kunststoffleitungen, die in alte Rohre eingezogen werden (häufiger im Abwasserbereich, für Trinkwasser seltener angewandt aufgrund engerer Nennweiten).
  • Abschnittsweiser Austausch: Eine WEG kann entscheiden, zunächst z. B. nur die Steigestränge zu erneuern und die Wohnungszuläufe später – wichtig ist aber, keine ewigen Übergangslösungen an alten Rohren zu belassen, da an diesen Schnittstellen oft erneut Korrosion startet.
  • Begleitende Modernisierung: Da bei einer Wassersanierung ohnehin Wände geöffnet werden, bietet es sich an, parallel weitere Erneuerungen vorzunehmen: z. B. Austausch der Steigleitungen für Heizung, ggf. Elektroneuverkabelung in denselben Schacht, Erneuerung von Bädern etc. Dies kann synergetisch Kosten sparen und den Immobilienwert steigern.

Während der Bauphase muss mit Beeinträchtigungen (Wasserabschaltungen, Schmutz, Lärm) gerechnet werden – die Verwaltung sollte frühzeitig einen Zeitplan kommunizieren und ggf. Ausweichmöglichkeiten (z. B. Duschcontainer bei längerer Warmwasser-Abstellung) organisieren. Aber der Aufwand lohnt sich: Nach erfolgreicher Sanierung hat die Gemeinschaft jahrzehntelang Ruhe vor Korrosionsproblemen, und die Wasserqualität sowie das Sicherheitsgefühl der Bewohner verbessern sich erheblich.

7. Dokumentation und Kontrolle: Nach Umsetzung von Maßnahmen (sei es Spülung oder Neuverlegung) sollte unbedingt die Dokumentation aktualisiert werden: Pläne der Leitungsführung, Materialnachweise (welcher Rohrtyp, Fittings) und Fotos der Ausführung. Zudem sind Kontrolluntersuchungen ratsam: z. B. ein Wassertest einige Wochen nach Sanierung auf Metallgehalt, um sicherzustellen, dass keine unerwünschten Stoffe abgegeben werden. Bei Beschichtungsverfahren sollte das Wasser auf Geruch/Trübung geprüft werden. Weiterführend empfiehlt es sich, fortan ein Wartungsintervall festzulegen (z. B. alle 5 Jahre Begehung der Steigstränge), um beginnende Probleme künftig früher zu erkennen.

Durch dieses Bündel an präventiven und kurativen Maßnahmen lässt sich Rohrkorrosion in den Griff bekommen. Die Devise lautet: “Vorbeugen ist besser als reparieren.” Jede investierte Mühe in Wartung und frühzeitige Teilsanierung kann im Gegenzug große Wasserschäden und Kosten ersparen.

6. Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung legt den rechtlichen Rahmen für die Qualität des Trinkwassers „bis zum Zapfhahn“ fest. Neben den Pflichten der Wasserversorger (Lieferung einwandfreien Wassers bis zum Hausanschluss) definiert sie auch Verantwortlichkeiten für Betreiber von Trinkwasseranlagen, wozu Haus-/WEG-Eigentümer zählen. Wichtige Punkte sind:

  • Einhaltung von Grenzwerten: Im Trinkwasser dürfen gewisse Grenz- und Richtwerte für Metalle und chemische Parameter nicht überschritten werden. Das betrifft etwa Blei (0,01 mg/L), Kupfer (2 mg/L), Nickel (0,02 mg/L) etc., sowie Indikatorparameter wie Eisen (0,2 mg/L) oder Trübung. Wenn korrodierte Rohre dazu führen, dass z. B. der Bleigehalt über 0,01 mg/L liegt, ist dies ein akuter Verstoß gegen die TrinkwV und verlangt unverzügliches Handeln (z. B. Austausch der Bleirohre). Für Eisen und Kupfer gibt es etwas mehr Spielraum (Kupfergrenzwert 2 mg/L, aber zu beachten: Kupfer kann bereits ab ~1 mg/L bei empfindlichen Personen Durchfall verursachen; Eisen ist mehr ein optisch/technisches Problem). Die Verordnung besagt, dass das Trinkwasser „rein und genusstauglich“ sein muss – braunes Rostwasser wäre z. B. nicht genusstauglich, auch wenn es gesundheitlich eventuell unbedenklich ist. Somit verpflichtet die TrinkwV den Eigentümer, Maßnahmen bei Qualitätseinbußen (Geruch, Geschmack, Farbe) zu ergreifen. Im Zweifel kann das Gesundheitsamt Proben nehmen und Auflagen erteilen.

 

  • Legionellen-Prüfpflicht: Seit 2011 besteht eine Pflicht zur regelmäßigen Legionellenuntersuchung für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Darunter fallen typischerweise Mehrfamilienhäuser mit zentralem Warmwasserspeicherinhalt >400 Liter oder Rohrleitungsvolumen >3 Liter zwischen Boiler und Zapfstelle – Kriterien, die bei den meisten WEG-Zentralheizungen erfüllt sind. In NRW (wie überall in DE) müssen Eigentümer solcher Anlagen alle 3 Jahre eine Wasserprobe durch ein zertifiziertes Labor nehmen lassen (in manchen Bundesländern jährlich, NRW hält 3 Jahre ein, sofern kein Überschreiten zuvor war). Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen/100 ml überschritten, muss dies dem Gesundheitsamt gemeldet und es sind Maßnahmen einzuleiten. Maßnahmen umfassen z. B. thermische Desinfektion (Durchspülen mit >70°C heißem Wasser), Schockchlorung oder gegebenenfalls bauliche Änderungen (Entfernung von Totleitungen, Erhöhung der Zirkulation). In der Praxis bedeutet das: Eine WEG-Verwaltung muss im Blick haben, wann Legionellenprüfungen fällig sind, und im Schadensfall (Positivbefund) zügig informieren und handeln. Korrosion spielt insoweit herein, als ablagerungsreiche Leitungen das Legionellenproblem verschärfen können – was wiederum dazu führen kann, dass das Gesundheitsamt eine Sanierung der Leitungen nahelegt, wenn sie als Kontaminationsherd gelten. Mehr dazu hier.

 

  • Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.): Die TrinkwV (§ 17) verlangt, dass Trinkwasser-Installationen nach den a.a.R.d.T. geplant, gebaut und betrieben werden. Das bedeutet: Es müssen Normen und DVGW-Regeln eingehalten werden (z. B. DIN 1988, EN 806, DVGW-Arbeitsblätter). Für WEGs heißt das praktisch, dass bei einer Sanierung nur zugelassene Materialien verbaut werden dürfen, und dass technische Konzepte wie Trennung von Werkstoffen, Vermeidung von Stagnation, korrekte Temperaturführung etc. beachtet werden müssen. Ein Beispiel: Würde eine WEG als Billiglösung innen Epoxidharzbeschichtung einbringen lassen, die nicht den Anforderungen entspricht, könnte dies gegen a.a.R.d.T. verstoßen – im Streitfall (etwa bei Gesundheitsschäden) haftet dann der Betreiber. Daher unbedingt qualifizierte Fachfirmen einsetzen. Ebenfalls relevant: Filter, Enthärter oder Dosiergeräte müssen DVGW-geprüft sein. Betreiber haben auch die Pflicht, Betriebsunterbrechungen (längere Stillstände, z. B. in Ferienwohnanlagen) so zu managen, dass keine Gefährdung entsteht – notfalls Spülfahrpläne.

Zusammengefasst: Die Trinkwasserverordnung zwingt Eigentümer, auf die Hygiene und Sicherheit ihres Trinkwassersystems zu achten. Missstände durch Korrosion (schlechte Wasserqualität, bakterielle Verkeimung) sind nicht nur ein technisches, sondern auch ein rechtliches Problem. Unwissenheit schützt hier nicht vor Haftung – bei Verstößen kann das Gesundheitsamt Maßnahmen bis hin zur Nutzungsuntersagung verhängen. Daher sollten WEGs Trinkwasseranlagen genauso im Blick haben wie z. B. Aufzüge oder Brandmelder – es geht um Sicherheit und Gesundheit der Bewohner.

7. Förderprogramme und Unterstützung

Die Kosten einer Rohrsanierung sind beträchtlich, und viele Eigentümer fragen sich, ob es dafür öffentliche Fördermittel gibt. Anders als bei Heizungs- oder Dämmmaßnahmen (die CO₂-Einsparung bringen) gibt es für die reine Erneuerung von Trinkwasserleitungen nur sehr begrenzt Fördermöglichkeiten. Einige Hinweise:

  • KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energiebezogene Sanierungen („Energieeffizient Sanieren“). Der Austausch von Wasserleitungen fällt an sich nicht darunter. Allerdings, wenn die Rohrsanierung Teil einer größeren Komplettmodernisierung ist (z. B. Wohnungsumbau, Grundrissänderung, energetische Sanierung), können darüber indirekt Mittel fließen. Beispiel: Wenn im Zuge einer Badmodernisierung (Eventuell KfW 159 Kredit für Altersgerecht Umbauen oder Ähnliches) die Leitungen erneuert werden, sind die Kosten zumindest im Kredit inkludiert. Rein für die Verbesserung der Trinkwasserhygiene gibt es aber keine spezifischen Programme.

 

  • Landesprogramme NRW: In NRW existieren Förderprogramme v. a. für Klimaschutz, Barrierefreiheit und Ähnliches. Trinkwasserleitungen sind kein typischer Fördertatbestand. Ein Blick lohnt sich jedoch auf Kommunalebene: Manche Städte unterstützen den Austausch von Bleileitungen finanziell, da dies dem Gesundheitsschutz dient. Zum Beispiel gab es in der Vergangenheit kommunale Zuschüsse, wenn Hauseigentümer Bleianschlüsse ersetzen – das sollte man bei der örtlichen Stadtverwaltung erfragen. Für Legionellen-Prävention (z. B. Sanierung nach Kontamination) sind uns keine speziellen Förderungen bekannt; hier ist es eher Pflicht als Kür.

 

  • Beratungsangebote: Unabhängig von Geldleistung gibt es Hilfestellungen: Die Verbraucherzentrale NRW bietet Energieberatungen an, manchmal auch Bauberatung zur Haustechnik. Ebenso kann man die DVGW-Fachleute oder Sanitär-Innungen um Rat fragen – sie kennen ggf. kostengünstige Verfahren oder regionale Initiativen. In einigen Fällen bietet die Kreditanstalt NRW (NRW.Bank) zinsgünstige Darlehen für Wohnraummodernisierung an, die weit gefasst ist. Ein Blick in Programme wie „progres.nrw“ lohnt auch, wobei dort primär Heizungen, PV usw. gefördert werden.

Unterm Strich muss eine WEG Rohrleitungssanierungen meist aus eigenen Mitteln stemmen. Die öffentliche Hand fördert primär energetische oder klimarelevante Sanierungen – Trinkwasserinstallationen fallen durchs Raster, da sie keinen direkten Klimaschutzeffekt haben. Es bleibt also die Verantwortung der Eigentümergemeinschaft, frühzeitig Rücklagen zu bilden. Angesichts steigender Bauschäden durch Leitungswasserschäden (siehe Versicherungskosten) ist das aber gut investiertes Geld. Möglicherweise wird in Zukunft – analog zu Abwasserkanälen – auch für Trinkwasserleitungen verstärkt auf Prävention gesetzt, doch aktuell gibt es dazu keine speziellen Zuschussprogramme in NRW.

8. Fazit

Rohrkorrosion in Hausinstallationen ist ein komplexes Thema, das in NRW aufgrund regionaler Wassergegebenheiten und vieler Altbauten besondere Aufmerksamkeit verdient. Wohnungseigentümergemeinschaften stehen vor der Herausforderung, ihre oft Jahrzehnte alten Leitungsnetze sicher und hygienisch zu betreiben. Die Erfahrungen – etwa aus der Region Dorsten mit unerwartetem Kupferlochfraß – haben gezeigt, dass man die Zusammenhänge von Wasserbeschaffenheit und Material ernst nehmen muss. Alte verzinkte Rohrleitungen in zahllosen Nachkriegsbauten sind inzwischen am Ende ihrer Lebenszeit angelangt und sollten konsequent erneuert werden, um Rostwasser, Druckprobleme und Wasserschäden zu vermeiden. Typische Indizien wie braunes Wasser oder kleine Leckagen gilt es als Alarmsignal zu sehen – die WEG sollte dann handeln, bevor größerer Schaden entsteht.

Durch geeignete Präventionsmaßnahmen – regelmäßige Kontrollen, Spülungen, Anpassung der Wasserchemie, Vermeidung von Stagnation – lässt sich die Lebensdauer von Installationen verlängern und die Trinkwasserqualität hochhalten. Aber wenn Korrosion bereits fortgeschritten ist, führt kein Weg an einer fachgerechten Sanierung vorbei. Dies erfordert zwar Investitionen, zahlt sich aber langfristig aus: Die Immobilie wird vor wertmindernden Schäden bewahrt, Versicherungsprämien bleiben im Rahmen und die Bewohner genießen sauberes, sicheres Trinkwasser aus ihren Hähnen.

Eigentümer und Verwalter sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen – von der Trinkwasserverordnung bis zum modernisierten WEG-Recht – kennen und nutzen. Diese unterstützen proaktives Handeln: Hygienevorschriften machen Sanierungen teils verpflichtend, und das WEMoG erleichtert die Beschlussfassung erheblich. In der Gemeinschaftsarbeit einer WEG liegt die Stärke, solche Projekte zu stemmen. Auch wenn derzeit Fördermittel rar sind, lohnt es sich, proaktiv zu handeln und bei Bedarf fachkundige Beratung einzuholen.

Abschließend ist festzuhalten: Trinkwasser-Rohrleitungen sind die „Lebensadern“ eines Gebäudes, und ihre korrekte Funktion ist essentiell für Gesundheit, Komfort und Werterhalt. In NRW wie anderswo sollten Hauseigentümer die Leitsätze beherzigen: regelmäßig prüfen, rechtzeitig sanieren und zukunftsfähige Materialien wählen. Dann bleiben unangenehme Überraschungen durch Rohrkorrosion aus – zum Wohle aller Bewohner und der Bausubstanz.

Strom gemeinsam günstiger nutzen – mit unserem WEG-PowerKollektiv 

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) bieten wir mit dem WEG-PowerKollektiv ein lohnendes Modell, um Strombezug zu bündeln und langfristig Kosten zu senken.
Durch gebündelte Ausschreibungen und eine zentrale Abwicklung profitieren Eigentümer von attraktiven Konditionen, planbarer Versorgung und einem Rücklagenbonus (WEG-PowerKollektiv+) . 

Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile des PowerKollektivs für Ihre WEG!

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.