Rudowski Hausverwaltung

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Legionellenprüfung in Wohngebäuden in Nordrhein-Westfalen

Warum sie Pflicht ist und was Eigentümer wissen müssen

Sauberes Trinkwasser ist eine Grundvoraussetzung für Gesundheit und Wohnqualität. In zentralen Warmwasseranlagen können sich jedoch unter bestimmten Bedingungen Legionellen vermehren, die schwere Erkrankungen verursachen können. Um dieses Risiko zu minimieren, ist die regelmäßige Legionellenprüfung in Nordrhein-Westfalen (NRW) gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie ergänzenden landesspezifischen Regelungen.

Doch wer ist zur Prüfung verpflichtet? Wie oft muss das Trinkwasser untersucht werden? Und welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die gesetzlichen Vorschriften, Prüfintervalle und Verantwortlichkeiten der Legionellenprüfung in NRW.

Autor: Dennis Rudowski - 03.03.2025

1. Gesetzliche Grundlage: Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt deutschlandweit die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser und schreibt eine regelmäßige Legionellenprüfung für bestimmte Gebäudeanlagen vor.

Gemäß § 14b TrinkwV besteht eine Pflicht zur systemischen Untersuchung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Trinkwasser wird gewerblich oder öffentlich abgegeben, etwa in Mietshäusern, Hotels, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder anderen gewerblich genutzten Gebäuden.
  • Es liegt eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vor. Eine solche Anlage besteht, wenn der Warmwasserspeicher mehr als 400 Liter fasst oder das Leitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und entferntester Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt.

Nicht betroffen sind in der Regel private Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern keine gewerbliche oder öffentliche Nutzung vorliegt.

2. Wer ist in NRW zur Legionellenprüfung verpflichtet?

In Nordrhein-Westfalen ist der Betreiber der Trinkwasseranlage für die Durchführung der Legionellenprüfung verantwortlich. In Mietobjekten sind dies in der Regel die Eigentümer oder Vermieter. Die praktische Organisation kann an eine Hausverwaltung delegiert werden, die rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Betreiber der Anlage.

Die Betreiberpflicht umfasst insbesondere:

  • die Prüfung, ob eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorliegt,
  • die fristgerechte Beauftragung eines akkreditierten Labors,
  • die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Probenentnahme durch zugelassene Fachkräfte,
  • die Dokumentation und Aufbewahrung der Untersuchungsergebnisse sowie
  • die Information der Mieter oder Nutzer bei relevanten Befunden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung muss grundsätzlich mindestens alle drei Jahre erfolgen. Bei festgestellten Überschreitungen oder besonderen hygienischen Risiken kann das zuständige Gesundheitsamt kürzere Prüfintervalle anordnen.

3. Was passiert bei einer Grenzwertüberschreitung?

Ein kritischer Wert für Legionellen in Trinkwasseranlagen ist in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml (Koloniebildende Einheiten) überschritten, sind umgehend folgende Maßnahmen vorgeschrieben (§ 16 Abs. 7 TrinkwV):

  • Meldung an das zuständige Gesundheitsamt in NRW.
  • Information der Mieter oder Nutzer über die festgestellte Belastung.
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie eine thermische Desinfektion, Spülmaßnahmen oder technische Nachrüstungen.

In schweren Fällen kann das Gesundheitsamt zusätzliche Sanierungsmaßnahmen anordnen, um eine Gefährdung der Bewohner zu verhindern.

Gesundheitsrisiken bei erhöhter Legionellenbelastung

Legionellen werden in der Regel nicht durch das Trinken von Wasser aufgenommen, sondern durch das Einatmen von fein zerstäubtem Wasser, beispielsweise beim Duschen. Gelangen belastete Aerosole in die Lunge, kann dies zu einer sogenannten Legionärskrankheit führen, einer schweren Form der Lungenentzündung. Auch mildere grippeähnliche Erkrankungen sind möglich.

Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder chronischen Vorerkrankungen.

Eine Grenzwertüberschreitung bedeutet nicht automatisch, dass eine akute Gesundheitsgefahr besteht. Sie zeigt jedoch an, dass hygienische Mängel vorliegen, die überprüft und behoben werden müssen.

4. Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die Missachtung der gesetzlichen Prüfpflicht oder das Versäumnis, eine festgestellte Grenzwertüberschreitung zu melden, kann gemäß § 24 Trinkwasserverordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In solchen Fällen sind Bußgelder von bis zu 25.000 Euro möglich.

Darüber hinaus können erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken entstehen. Kommt es infolge unterlassener Prüfungen oder verspäteter Maßnahmen zu gesundheitlichen Schäden, können Eigentümer oder Vermieter schadensersatzpflichtig werden. Maßgeblich ist dabei, ob die gesetzlichen Betreiberpflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Das zuständige Gesundheitsamt kann zudem bei Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung Zwangsmaßnahmen anordnen, etwa die Durchführung bestimmter Sanierungsmaßnahmen oder wiederholter Untersuchungen.

5. Ergänzende Regelungen in NRW

Neben der bundesweit geltenden Trinkwasserverordnung können in Nordrhein-Westfalen ergänzende behördliche Vorgaben zur Umsetzung der Prüfpflicht bestehen. Zuständig sind in der Regel die örtlichen Gesundheitsämter, die im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit Anordnungen treffen oder konkrete Maßnahmen vorgeben können.

Je nach Stadt oder Kreis können sich organisatorische Abläufe, Meldewege oder Anforderungen an Gefährdungsanalysen unterscheiden. Auch bei wiederholten Grenzwertüberschreitungen können individuelle Anordnungen erfolgen.

Für verbindliche Auskünfte zur konkreten Umsetzung vor Ort empfiehlt es sich, das zuständige Gesundheitsamt oder die örtliche Behörde zu kontaktieren.

6. Probenentnahme bei der Legionellenprüfung: Ablauf und Vorgehen

Die Probenentnahme darf nur durch fachkundige Personen erfolgen. In der Regel werden hierfür Personen beauftragt, die nach VDI 6023 Kategorie A geschult sind und über die entsprechende Sachkunde im Bereich Trinkwasserhygiene verfügen.

Zunächst werden die zuvor festgelegten Probenahmestellen vorbereitet. Hierzu werden geeignete Entnahmearmaturen oder spezielle Probennahmeventile genutzt. Die Entnahme erfolgt in sterile, vom Labor bereitgestellte Gefäße, um Verunreinigungen zu vermeiden.

Je nach Prüfkonzept wird entweder eine sogenannte Stagnationsprobe oder eine Fließprobe entnommen. Dabei wird das Wasser unter definierten Bedingungen abgelassen und anschließend die Probe gezogen. Der genaue Ablauf richtet sich nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie den technischen Regelwerken.

Die entnommenen Proben werden beschriftet, dokumentiert und zeitnah unter kontrollierten Bedingungen an ein akkreditiertes Labor übermittelt. Dort erfolgt die mikrobiologische Analyse auf Legionellen.

Beispiel für Probenahmestellen in einem Mehrfamilienhaus

In einem typischen Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasseranlage werden die Probenahmestellen so gewählt, dass sowohl der Warmwasserbereiter als auch die entferntesten Leitungsabschnitte hygienisch bewertet werden können.

In der Regel sind mindestens drei Entnahmestellen erforderlich:

  • Austritt des Warmwasserspeichers:
    Hier wird das erwärmte Wasser unmittelbar nach dem Speicher beprobt, um die Qualität am Ausgangspunkt der Anlage zu überprüfen.
  • Zirkulationsrücklauf zum Warmwasserspeicher:
    Diese Probe zeigt, ob sich im Leitungssystem auf dem Weg zurück zum Speicher eine Belastung entwickelt hat.
  • Entfernteste Zapfstelle im Gebäude:
    Beispielsweise das Waschbecken im obersten Badezimmer oder am Ende eines Steigstrangs. Diese Stelle ist besonders relevant, da sich hier bei unzureichender Zirkulation Legionellen vermehren können.

Bei größeren Gebäuden mit mehreren Steigsträngen oder komplexer Leitungsführung können zusätzliche Entnahmestellen erforderlich sein. Die genaue Anzahl richtet sich nach Aufbau, Größe und hydraulischer Struktur der Warmwasseranlage. 

Sofern noch keine geeigneten Probenahmeventile vorhanden sind, müssen entsprechende Entnahmestellen fachgerecht nachgerüstet werden. Diese sind dauerhaft zugänglich zu installieren, damit eine ordnungsgemäße und wiederholbare Probenentnahme gemäß den technischen Regeln möglich ist.

7. Legionellenprüfung in NRW: Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ)

Allgemeines

Verantwortlichkeiten & Pflichten

8. Fazit

Die Legionellenprüfung ist ein essenzieller Bestandteil der Trinkwasserhygiene und in NRW gesetzlich vorgeschrieben. Eigentümer und Vermieter von Gebäuden mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen alle drei Jahre eine Untersuchung durchführen lassen und bei Grenzwertüberschreitungen umgehend handeln.

Arbeiten Sie mit einem zertifizierten Labor zusammen, dokumentieren Sie Ihre Prüfungen sorgfältig und halten Sie die gesetzlichen Fristen ein, um Strafen und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

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