Balkonkraftwerk installieren: Kosten, Vorteile, Technik und aktuelle gesetzliche Regelungen im Überblick
Ein Balkonkraftwerk, auch als Balkon-Solaranlage oder Mini-Photovoltaikanlage bezeichnet, ermöglicht die dezentrale Erzeugung von Solarstrom im privaten Bereich. Dabei handelt es sich um eine kompakte Photovoltaikanlage, die typischerweise auf einem Balkon montiert wird und aus ein bis zwei Solarmodulen sowie einem Wechselrichter besteht. Der erzeugte Strom wird über eine spezielle Einspeisesteckdose in das häusliche Stromnetz eingespeist und kann direkt vor Ort genutzt werden.
In diesem Beitrag wird erläutert, welche technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus werden die Kosten und die potenzielle Rentabilität dieser Anlagen beleuchtet. Zudem wird die aktuelle Gesetzeslage dargestellt, einschließlich der jüngsten Änderungen, die Auswirkungen auf die Installation und den Betrieb von Balkon-Photovoltaikanlagen haben.
Autor: Dennis Rudowski - 29.07.2025
1. Basiswissen: Aufbau, Funktion, Lebensdauer & Strom-Ertrag
Ein Balkonkraftwerk besteht in der Regel aus ein oder zwei Solarmodulen sowie einem kompakten Wechselrichter, der direkt auf der Modulrückseite montiert ist. Die erzeugte Solarenergie wird darin in haushaltsüblichen Wechselstrom umgewandelt und über ein Stromkabel ins Hausnetz eingespeist. Meist über eine spezielle Energiesteckdose wie den Wieland-Stecker, teils auch über eine Schuko-Steckdose. Aufwändige Elektroinstallationen sind dafür nicht nötig. Mit einer Lebensdauer von 20 bis 50 Jahren stellt ein Balkonkraftwerk eine langfristige und nachhaltige Investition in die eigene Stromversorgung dar.
Installiert werden die Module bevorzugt an sonnenreichen Stellen wie Balkonbrüstungen, Hauswänden, auf der Terrasse oder im Garten. Wichtig ist dabei eine möglichst gute Ausrichtung zur Sonne und geringe Verschattung. Genutzt wird der erzeugte Strom direkt im Haushalt, vor allem für Dauerverbraucher wie Kühlschrank, Internetrouter oder Beleuchtung. Überschüssige Energie wird ins Netz eingespeist, jedoch nicht vergütet.
Je nach Standort, Ausrichtung und Anzahl der Module erzielt ein Balkonkraftwerk jährlich etwa 300 bis 800 Kilowattstunden Strom. Das deckt rund 10 bis 20 Prozent des Stromverbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts und kann die Stromkosten messbar senken. Zwar reicht die Leistung nicht aus, um einen gesamten Haushalt zu versorgen, doch der konstante Grundbedarf von Geräten wie Kühlschrank, WLAN-Router oder Beleuchtung lässt sich zu großen Teilen abdecken. Leistungsintensive Verbraucher wie Toaster oder Haartrockner benötigen jedoch weiterhin Strom aus dem öffentlichen Netz.
2. Pro und Kontra im Überblick
Balkonkraftwerke bieten viele Vorteile, bringen aber auch einige Einschränkungen mit sich. In der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Argumente für und gegen die Nutzung kompakt zusammengefasst.
3. Kosten und Förderungen
Die Anschaffungskosten für ein Balkonkraftwerk liegen in der Regel zwischen 400 und 800 Euro, abhängig von Hersteller, Leistung und Lieferumfang. In diesem Preis enthalten sind üblicherweise ein bis zwei Solarmodule, ein Wechselrichter sowie das erforderliche Befestigungs- und Montagematerial. Wer zusätzlich einen Stromspeicher integrieren möchte, muss mit Ausgaben über 1000 Euro rechnen.
Für den Betrieb ist ein geeigneter Stromzähler erforderlich, der die Einspeisung ins Hausnetz korrekt erfasst. Falls ein solcher Zähler noch nicht vorhanden ist, übernimmt in der Regel der Netzbetreiber den Austausch. Die Kosten dafür werden üblicherweise von diesem getragen. Auch wenn der Anschluss über eine herkömmliche Schuko-Steckdose grundsätzlich möglich ist, wird aus Sicherheitsgründen die Installation einer Wieland-Steckdose durch eine Elektrofachkraft empfohlen. Die Kosten dafür liegen inklusive Einbau bei etwa 35 bis 60 Euro. Hinzu kommt ein passendes Wieland-Anschlusskabel, das bei einer Kabellänge von fünf Metern etwa 25 bis 60 Euro kostet. Adapterlösungen sind zwar erhältlich, bieten jedoch keinen gleichwertigen Sicherheitsstandard und werden daher nicht empfohlen.
Seit 2023 ist der Kauf von Photovoltaikanlagen, einschließlich Balkonkraftwerken, von der Mehrwertsteuer befreit. Dadurch reduziert sich der Anschaffungspreis zusätzlich. Darüber hinaus fördern viele Städte und Gemeinden die Installation mit finanziellen Zuschüssen in Höhe von 200 bis 500 Euro, vereinzelt auch darüber hinaus. Informationen zu konkreten Förderprogrammen und zur Höhe möglicher Zuschüsse finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Kommune.
4. Einspeisevergütung
Grundsätzlich können auch Betreiber von Balkonkraftwerken die EEG-Einspeisevergütung für überschüssigen, nicht selbst verbrauchten Strom erhalten. Aktuell liegt der Vergütungssatz bei etwa 7,95 Cent pro eingespeister Kilowattstunde und ist für 20 Jahre festgeschrieben. Bei einem typischen Jahresertrag von 600 kWh und 150 kWh Einspeisung ergibt sich eine Vergütung von rund 12 Euro jährlich.
Ob die Vergütung tatsächlich gezahlt wird, hängt vom Zählerkonzept ab. Bei alten Ferraris-Zählern ist keine Vergütung möglich, da diese Geräte die eingespeiste Strommenge nicht separat erfassen können. Nur mit einem sogenannten Zweirichtungszähler wird die Einspeisung korrekt erfasst und vergütet.
Die Anmeldung der Anlage bei Netzbetreiber und Bundesnetzagentur ist Voraussetzung für eine Vergütung. Aufgrund des geringen finanziellen Ertrags und des bürokratischen Aufwands lohnt sich die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke in der Praxis meist nicht. Es ist daher empfehlenswert, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen.
5. Technische Vorgaben
Seit 2024 darf übergangsweise noch ein alter Ferraris-Zähler verwendet werden. Langfristig ist jedoch ein digitaler Stromzähler mit Rücklaufsperre erforderlich. Dieser verhindert, dass der Zähler rückwärts läuft, wenn Strom eingespeist, aber im Haus nicht gleichzeitig verbraucht wird. Alternativ kann ein Zweirichtungszähler eingesetzt werden, der eingespeisten Strom separat erfasst. Für Balkonkraftwerke ist diese Variante in der Regel nicht wirtschaftlich, da die Einspeisemengen gering sind.
Beim Anschluss empfiehlt der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) aus Sicherheitsgründen die Verwendung einer Wieland-Steckdose. Diese muss von einer Elektrofachkraft installiert werden und erfüllt erhöhte Sicherheitsanforderungen. Schuko-Stecker sind durch das Solarpaket I inzwischen offiziell zulässig, gelten jedoch als weniger normgerecht und sicher.
Ein Wechselrichter mit integriertem Netz- und Anlagenschutz ist verpflichtend. Er überwacht die Netzspannung und -frequenz und trennt die Anlage automatisch vom Netz, wenn Abweichungen festgestellt werden. Dadurch wird ein sicherer Betrieb auch langfristig gewährleistet.
6. Anmeldung
Ein Balkonkraftwerk muss angemeldet werden. Die Registrierung erfolgt im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Seit 2024 ist eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr nötig. Es besteht keine Genehmigungspflicht, nur eine Meldepflicht.
Hier finden Sie das offizielle Video-Tutorial der Bundesnetzagentur, das Schritt für Schritt zeigt, wie du dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) korrekt registrierst:
7. Gesetzliche Regelungen
- Modul- und Einspeiseleistung
Die maximale Einspeiseleistung ins Netz liegt bei 800 W Wechselrichterleistung (Solarpaket I).
- Anmeldung und Registrierung
Seit Mai 2024 muss das Balkonkraftwerk nur noch einmal im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Eine zusätzliche separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt (§ 8 Abs 5a EEG 2023).
- Zählerregelung
Alte Ferraris-Zähler dürfen vorübergehend weiter genutzt werden – auch wenn sie rückwärts zählen. Langfristig ist ein digitaler Zähler mit Rücklaufsperre oder Zweirichtungsfunktion erforderlich.
- Steckerart
Der Anschluss über Schuko-Stecker ist nach dem Solarpaket I rechtlich zulässig. Die Verwendung der Wieland-Steckdose gilt jedoch als sicherer und wird von VDE/Normen empfohlen.
- Eigentümer- und Mieterrechte
Seit Herbst 2024 gelten Balkonkraftwerke in Eigentümergemeinschaften als privilegierte bauliche Veränderung, deren Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigert werden kann. Für Mieter besteht künftig ein analoges Recht (§ 554 Abs. 1 BGB).
- Mehrwertsteuer & Steuererleichterung
Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, darunter auch Balkonkraftwerke, sind seit Januar 2023 mehrwertsteuerbefreit. Betreiber kleiner Anlagen sind zudem von der EEG-Umlage befreit.
8. Wirtschaftlichkeit: Rentiert sich die Anschaffung?
Ein Balkonkraftwerk kann nicht den gesamten Strombedarf eines Haushalts decken, aber langfristig spürbar zur Senkung der Stromkosten beitragen. Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie sich die Investition in ein Balkonkraftwerk, über einen Zeitraum von 20 Jahren, im Vergleich zum vollständigen Strombezug aus dem Netz, wirtschaftlich auswirkt. Grundlage sind realistische Annahmen zu Verbrauch, Strompreis und Anlagenertrag.
9. Fazit
Ein Balkonkraftwerk ist eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen und langfristig Energiekosten zu senken. Besonders bei hohem Eigenverbrauch, stabiler Sonneneinstrahlung und einem passenden Stromzähler kann sich die Investition bereits nach wenigen Jahren amortisieren. Zusätzlich profitieren Betreiber von gesetzlichen Erleichterungen wie der Mehrwertsteuerbefreiung und regionalen Förderprogrammen.
Trotzdem hängt die tatsächliche Wirtschaftlichkeit von mehreren individuellen Faktoren ab, etwa dem Standort, dem Montageort oder der Balkonausrichtung sowie der bestehenden Elektroinstallation. Auch rechtliche oder technische Anforderungen wie Zählerart oder Anschlussart können den Aufwand beeinflussen.
Daher ist es empfehlenswert, sich vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks durch eine unabhängige Energieberatung unterstützen zu lassen. So lässt sich klären, ob die Anlage in der konkreten Wohnsituation technisch sinnvoll, rechtlich zulässig und wirtschaftlich rentabel ist.