Schneller Stromwechsel: Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine grundlegende Neuerung im deutschen Energiemarkt: Der Stromanbieterwechsel muss werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Diese Änderung basiert auf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 durch die Bundesnetzagentur (§ 20a Abs. 3 EnWG) und soll den Wettbewerb stärken, Prozesse beschleunigen und Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Flexibilität bieten.

Zuvor hatten Netzbetreiber und Energieversorger bis zu drei Wochen Zeit für die Abwicklung eines Anbieterwechsels. Künftig wird dies werktags (Mo–Fr, ohne bundesweite Feiertage) innerhalb eines Tages erfolgen.

Autor: Dennis Rudowski - 15.06.2025

1. 24-Stunden-Wechsel bei Umzug und Anbieterwechsel

Seit dem 06.06.2025 gilt: Der Wechsel des Stromanbieters muss in der Regel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden – vorausgesetzt, alle Daten liegen korrekt vor und es bestehen keine offenen Vertragsbindungen.

Was genau bedeutet „24-Stunden-Wechsel“?
Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die technische Abwicklung des Anbieterwechsels innerhalb eines Werktags (Mo–Fr, ohne Feiertage) durchzuführen. Die Anmeldung beim neuen Versorger muss dafür rechtzeitig und vollständig erfolgen.

Gilt vorerst nur für Strom
Diese Regelung betrifft ausschließlich Stromlieferverträge. Für Gas bleibt es zunächst beim bisherigen Verfahren.

Einheitlicher Prozess für Neueinzug und Anbieterwechsel
Erstmals gelten für Neueinzug (z. B. bei Mieterwechsel) und für den Lieferantenwechsel bei bestehender Versorgung dieselben Melde- und Prozessregeln. Das schafft mehr Transparenz und Vereinheitlichung in der Marktkommunikation.

2. Rückwirkende An- und Abmeldungen entfallen

Bislang war es in bestimmten Fällen möglich, Stromverträge bis zu sechs Wochen rückwirkend anzumelden – beispielsweise bei verspäteter Mitteilung nach einem Einzug. Diese Option entfällt seit dem 06.06.2025 vollständig. Künftig ist der Lieferbeginn immer an das tatsächliche Anmeldedatum gekoppelt.

Was das bedeutet:

  • Der ausziehende Mieter muss den Stromvertrag rechtzeitig kündigen, um unnötige Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden.
  • Der einziehende Mieter muss sich rechtzeitig neu anmelden, um eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sicherzustellen und nicht automatisch in die teurere Grundversorgung zu rutschen.

Wichtig: Eine rechtzeitige Planung ist ab sofort zwingend erforderlich.

3. Neu: Pflichtangabe der MaLo-ID

Seit dem 06.06.2025 ist bei jedem Anbieterwechsel oder Neueinzug die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) verpflichtend anzugeben.
Die MaLo-ID ist eine elfstellige Nummer, die jede Verbrauchsstelle eindeutig kennzeichnet – unabhängig vom Zähler oder Vertrag. Sie ermöglicht eine eindeutige Zuordnung im Marktprozess.

Wo finden Sie die MaLo-ID?

  • Auf der Stromrechnung des aktuellen Energieversorgers
  • Beim zuständigen Netzbetreiber auf Anfrage

Wichtig: Ohne gültige MaLo-ID ist keine Anmeldung oder Belieferung mehr möglich!

4. Datenschutz und Vermieterpflichten

Vermieter dürfen die Daten neuer Mieter nicht eigenständig an den Stromversorger weitergeben – dies wäre ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. Die Anmeldung liegt in der Verantwortung der Mieter. Nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Ausbleiben der Anmeldung) kann der Vermieter eine Mitteilung an den Grundversorger vornehmen, um eine rechtmäßige Belieferung zu ermöglichen.

5. Fristen & Empfehlungen

  • Späteste Anmeldung: 1 Werktag vor Lieferbeginn oder -ende
  • Empfohlene Vorlaufzeit: mindestens 14 Tage

Auch wenn der Stromanbieterwechsel künftig werktags innerhalb von 24 Stunden möglich ist, empfehlen viele Marktteilnehmer weiterhin eine Vorlaufzeit von etwa zwei Wochen. Damit lassen sich technische Verzögerungen, Ablehnungen im Anmeldeprozess oder eine ungewollte automatische Grundversorgung vermeiden.

Eine tatsächliche Doppelbelieferung ist im deutschen Energiemarkt nicht zulässig, jedoch können mehrfache oder zu früh eingereichte Anmeldungen zu Konflikten im Wechselprozess führen – z. B. wenn alte Verträge noch nicht beendet sind oder die MaLo-ID falsch oder doppelt belegt ist.

Hinweis: Viele Lieferanten und Backoffice-Dienstleister prüfen eingereichte Aufträge manuell. Berücksichtigen Sie diese Zeitpuffer bei Ihrer Planung.

6. Vertragslaufzeiten bleiben unberührt

Die neuen Regelungen zum 24-Stunden-Stromwechsel beziehen sich ausschließlich auf die technische und organisatorische Abwicklung des Anbieterwechsels zwischen Netzbetreibern und Lieferanten. Vertragliche Bindungen, wie bestehende Laufzeiten oder Kündigungsfristen beim aktuellen Stromversorger, bleiben davon unberührt.


Ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist also nur möglich, wenn der bisherige Vertrag fristgerecht beendet wurde oder bereits gekündigt ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher weiterhin auf rechtzeitige Kündigungen achten, um unnötige Überschneidungen oder Vertragsverlängerungen zu vermeiden.

7. Fazit

Seit dem 06.06.2025 ist der Stromanbieterwechsel schneller, klarer und verbindlicher. Verbraucher profitieren von einer schnelleren Abwicklung und größerer Flexibilität – jedoch ist eine frühzeitige Planung und transparente Kommunikation zwischen Mietern, Vermietern und Versorgern entscheidend für eine reibungslose Umstellung.

 

Hinweis: Die oben genannten Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und können sich durch zukünftige Entscheidungen und Regelungen ändern.

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